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STAND OKTOBER 2016

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Dr. Marianne Feiler (Oberplank 33, 3564 Plank am Kamp, Tel. 0664 420 33 95, E-Mail foto@marianne-feiler.at) - in der Folge „Fotografin“ genannt - und natürlichen und juristischen Personen - in der Folge „Auftraggeber“ genannt -  für das gegenständliche Rechtsgeschäft („Fotovertrag“) sowie gegenüber unternehmerischen Auftraggebern auch für alle hinkünftigen mit der Fotografin abgeschlossenen Fotoverträge, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

 

Es gilt gegenüber unternehmerischen Auftraggebern jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung dieser AGB, abrufbar unter der Homepage der Fotografin (www.marianne-feiler.at).

 

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen Auftraggebern schriftlichen - Zustimmung der Fotografin. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht anerkannt, wenn die Fotografin ihnen nach Eingang bei ihr nicht ausdrücklich widerspricht.

 

Der Inhalt der in der Folge mit jeweils „_______“ dargestellten Leerpassagen unterliegt der für jeden Fotovertrag mit der Fotografin gesondert zu treffenden Einzelvereinbarung.

 

 

 

 

I.

AUFTRAG,

EINRÄUMUNG EINER NUTZUNGSBEWILLIGUNG

 

(1)       Der Auftraggeber beauftragt die Fotografin mit dem Shooting sowie der Bearbeitung bzw. Aufarbeitung der hergestellten Aufnahmen und deren Übermittlung an den Auftraggeber und nimmt die Fotografin diesen Auftrag hiermit zu den im Folgenden vereinbarten Bedingungen an.

 

(2)       Desweiteren räumt die Fotografin dem Auftraggeber zu den im Folgenden vereinbarten Bedingungen eine Nutzungsbewilligung an den vom Auftraggeber bestellten und von der Fotografin freigegebenen Aufnahmen ein.

 


II.

SHOOTING

 

(1)       Gegenstand des Auftrages ist folgendes Shooting:

 

Veranstaltung:

_______

Veranstaltungsort:

________

Datum:

________

Erforderliche Anwesenheitszeit der Fotografin:

________ Uhr

Mindestanzahl der Aufnahmen:

________

 

(2)       Der Auftrag kann vom Auftraggeber bis spätestens 24 Stunden vor der oben vereinbarten erforderlichen Anwesenheitszeit der Fotografin kostenfrei storniert werden. Im Falle einer späteren Stornierung durch den Auftraggeber aus Gründen, die in dessen Sphäre liegen, ist die Fotografin berechtigt dem Auftraggeber eine Stornogebühr in Rechnung zu stellen (siehe hiezu Punkt V.).

 

 

III.

BESTELLUNG UND ÜBERMITTLUNG

DER AUFNAHMEN

 

(1)       Die Fotografin verpflichtet sich die nach eigener Auswahl der Fotografin zu einer weiteren Bearbeitung (Retusche) geeigneten Aufnahmen zu bearbeiten und diese dem Auftraggeber bis spätestens ___________ über einen Filehosting-Dienst zur Durchsicht und Bestellung zur Verfügung zu stellen.

 

(2)       Nach Einlangen der Bestellung des Auftraggebers bei der Fotografin wird diese die bestellten Aufnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums für den Auftraggeber freischalten bzw. nach den Wünschen des Auftraggebers entsprechend aufbereiten ( _________ ) und dem Auftraggeber die derart aufbereiteten Aufnahmen übermitteln (_____) Durch diese Freischaltung bzw. Übermittlung tritt die Freigabe der Aufnahmen iSd nachstehenden Punktes IV. Abs (2) ein.

 

(3)       Den Auftraggeber trifft keine Bestellpflicht.

 

Sollte der Auftraggeber jedoch aus einem Grund, der nicht der Sphäre der Fotografin (z.B. mangelnde Aufnahmequalität) zuzurechnen ist, innerhalb von ________ Wochen nach Zurverfügungstellung der Aufnahmen durch die Fotografin keine Aufnahme [bzw. lediglich eine Anzahl von Aufnahmen unter _____ Stück] bestellen, ist die Fotografin berechtigt dem Auftraggeber zuzüglich zum Shooting-Honorar ein Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen (siehe hiezu Punkt V.).

 

 

 

 

IV.

urheberrechtliCHe bestimmuNgen,

NUTZUNGSBEWILLIGUNG

 

(1)       Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs 2 und 73 ff UrhG) stehen der Fotografin zu.

 

(2)       Mit Zahlung sämtlicher Positionen gemäß Punkt V. erwirbt der Auftraggeber an den bestellten und von der Fotografin freigegebenen Aufnahmen die nicht ausschließliche Nutzungsbewilligung in folgendem Umfang:

 

Verwendungszweck:

________

örtliche Beschränkung:

________

Dauer:

________

 

Alle übrigen Rechte bleiben bei der Fotografin.

 

(3)       Die freigegebenen Aufnahmen dürfen vom Auftraggeber für den unter Abs (2) dieses Vertragspunktes vereinbarten Verwendungszweck geringfügig abgeändert werden, sofern dadurch die ursprüngliche Bildaussage nicht derart entstellt wird, dass der Fotografin dadurch Nachteile, wie insbesondere Rufschädigung, entstehen könnten.

 

(4)       Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet die Aufnahmen weiterzuverkaufen oder zu strafbaren, sonst unerlaubten oder sittenwidrigen Zwecken oder in für die abgebildeten Personen oder der Fotografin rufschädigender Art einzusetzen. Falls der Auftraggeber annimmt bzw. annehmen muss, dass die abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein oder Dritte Rechte am Bild geltend machen könnten, ist eine Verwendung der Aufnahmen ebenfalls nicht gestattet.

 

(5)       Bei jeglicher unberechtigter Verwendung oder Weitergabe der Aufnahmen ist der Auftraggeber - unbeschadet weiterer Ansprüche der Fotografin – zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe sämtlicher Positionen gemäß Punkt V. verpflichtet.

 

(6)       Bei jeder Veröffentlichung ist  der von der Fotografin angebrachte Urhebervermerk zu belassen bzw. folgender Urhebervermerk anzubringen:

 

„ ©Marianne Feiler“

 

 

V.

PREISE

 

(1)       Das Honorar für die auftragsgegenständlichen Leistungen der Fotografin setzt sich aus nachstehenden Positionen, deren Höhe sich jeweils wie folgt beläuft, zusammen:

 

a)         Shooting und Storno:

 

Shooting                                                                                pauschal         EUR ___________

Stornogebühr bei Storno durch den Auftraggeber

   ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Shooting-Beginn                             EUR ___________

 

b)        Bearbeitung und Aufbereitung:

 

Bearbeitung    für  die 1. bis 100. bestellte Aufnahme         pro Aufnahme EUR ___________

                       ab der 101. bis 200. bestellten Aufnahme     pro Aufnahme            EUR ___________

                       _______________________________________________________________

Bearbeitungspauschale mangels Mindestbestellung                                     EUR ___________

 

Speicherung auf Daten-CD                                                  pro Stück        EUR ___________

Prints im Format _____                                                       pro Stück        EUR ___________

Bearbeitung für Spezialmedien (Homepage etc.)                 pro Aufnahme            EUR ___________

 

c)         Übermittlungskosten:                                                           pauschal         EUR ___________

 

(2)       Desweitern hat der Auftraggeber der Fotografin folgenden Aufwandersatz zu leisten:

 

a)         Aufwand für Anreise zum Shooting,

Verpflegung, Übernachtung                                      in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten

 

b)        Kosten für Material (für den Fall, dass vom Auftraggeber

eine höhere Qualität als unter Abs. (1) lit. b) dieses

Vertragspunktes gewünscht sein sollte)                              EUR ___________

 

(3)       Sämtliche Positionen gemäß Abs. (1) und (2) dieses Vertragspunktes sind nach Freischaltung bzw. Übermittlung der bestellten Aufnahmen binnen ____ Tagen ab entsprechender Rechnungslegung bzw. Bekanntgabe durch die Fotografin auf nachstehendes Konto zur Zahlung fällig:

 

_________________

 

Mehrere Auftraggeber haften der Fotografin für die Zahlung der genannten Positionen zur ungeteilten Hand.

 

Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verlangen.

 

(4)       Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Fotografin der „Kleinunternehmerregelung“ unterliegt und die Rechnungsbeträge daher keine Umsatzsteuer enthalten.

 

(5)       Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Für den Fall, dass der Auftraggeber Konsument iSd KSchG sein sollte, gilt dies jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Fotografin sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen der Fotografin stehen, gerichtlich festgestellt oder von der Fotografin anerkannt wurden.

 

 

 

VI.

Leistungserbringung und Haftung

 

(1)           Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen.

 

Die Fotografin ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung und die Wahl der fotografischen Mittel.

 

(2)       Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung von Abbildung von Personen hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Fotografin diesbezüglich, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß § 78 UrhG sowie von Verwendungsansprüchen gemäß § 1041 ABGB, völlig schad- und klagos zu halten.

 

(3)       Die Fotografin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für den Fall der Verhinderung der Fotografin zum vereinbarten Shooting sowie den Verlust oder die Beschädigung von Aufnahmen.

 

Jede Haftung der Fotografin ist auf die kostenlose Wiederholung des Shootings (sofern möglich) samt Bearbeiten bzw. auch das allenfalls vereinbarte Aufbereiten der Aufnahmen beschränkt. Die Fotografin haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und immaterielle Schäden.

 

(4)       Die Übermittlung der Aufnahmen an den Auftraggeber erfolgt auf dessen Gefahr.

 

 

VII.

Allgemeine Vertragsbestimmungen

 

(1)       Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Fotografin die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet.

 

Weiters ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass ihm die Fotografin bis auf Widerruf elektronische Post zu Werbezwecken zusendet.

 

(2)       Die Fotografin ist berechtigt die hergestellten Aufnahmen zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken der Fotografin seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gemäß § 1041 ABGB.

 

(3)       Dieser Vertrag wird in so vielen Ausfertigungen, wie es der Anzahl der Vertragsparteien entspricht, errichtet und erhält jede Vertragspartei eine.